Philosophie

Philosophie

Jeder Mensch hat ein Bedürfnis nach Verbundenheit und Anerkennung. Er braucht den Rückhalt der Gemeinschaft um ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können. Rahmenbedingungen, die diese Bedürfnisse mitberücksichtigen, schützen ihn von Ausgrenzung und Bevormundung. Daher ist es das Ziel der Herberge zur Heimat, Menschen in Not zu helfen eine Lebensgrundlage zu schaffen, und sie beim Aufbau und Erlangen Ihrer Selbständigkeit zu stützen, unter Wahrung ihrer Würde und Freiheit.

Die Doppelinstitution

Die Doppelinstitution

Die Herberge zur Heimat und Hotel Vadian sind eine Doppelinstitution, die vom Verein Hospiz zur Heimat geführt werden. Die Trägerschaft, Betriebsleitung und das Personal sind zuständig für beide Institutionen. Beide Häuser verfügen über eigene Räumlichkeiten, Einrichtungen, Konzepte und Abläufe. Die Herberge ist finanziell selbsttragend, der Nettogewinn des Hotels wird der Herberge zugeführt.

 Spendengelder ermöglichen zusätzlich Unabhängigkeit, Soforthilfe und psychosoziale Betreuung.

 

Die Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen

Die Herberge nimmt  Menschen in Not auf, für die im Moment keine geeignete andere Möglichkeit für Unterkunft, Verpflegung und situativer Betreuung zur Verfügung steht. Der Eintritt ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Hausordnung mit elementarer Regelung des Zusammenlebens akzeptiert und möglichst eingehalten werden kann. Die beherbergten Menschen sind zum grössten Teil fähig zu einem Leben in Selbstverantwortung.

Mögliche Eintrittsgründe

  • Finanzielle Probleme
  • Beziehungsschwierigkeiten
  • Politische Gründe
  • Wohnungsverlust
  • Lebenskrise
  • Wenig inneren Halt
  • Nach Haftaustritt
  • Nach stationärem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik
  • Gesundheitliche Probleme

Kostengutsprache

Grundsätzlich muss eine Kostengutsprache vor Eintritt vorliegen oder ausgesprochen sein. Bei Notaufnahmen sollte eine Kostengutsprache in absehbarer Zeit zugesprochen werden können. Die Finanzierung der Tagespauschale erfolgt durch Selbstzahler, Beistandschaft oder Sozialdienste.

Drogen- und Alkoholkonsum

Der Aufenthalt in der Herberge ist mit einem Verzicht auf dem Konsum harter Drogen oder hochprozentigem Alkohol geknüpft. Bei Verdacht auf Konsum wird eine .. Probe verlangt.

Aufenthaltsvereinbarung

In der Aufenthaltsvereinbarung werden weitere individuelle Rahmenbedingungen für den Aufenthalt festgehalten. Sie kann zum Beispiel eine Regelung der Medikamentenabgabe beinhalten oder die Teilnahme an einer Massnahme in einer Tagesstätte.

Ausschluss

Bei Missachtung der Hausordung, Diebstahl, Gewaltandrohung, Konsum von harten Drogen oder auffälligem Missbrauch von Alkohol und ähnlichem, kann die Betriebleitung einen Bewohner für einige Tage auszuschliessen oder ein vorzeitige Kündigung aussprechen.

Kündigungsfrist

Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sofern nicht anders vereinbart.