Die Rahmenbedingungen

Die Herberge nimmt  Menschen in Not auf, für die im Moment keine geeignete andere Möglichkeit für Unterkunft, Verpflegung und situativer Betreuung zur Verfügung steht. Der Eintritt ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Hausordnung mit elementarer Regelung des Zusammenlebens akzeptiert und möglichst eingehalten werden kann. Die beherbergten Menschen sind zum grössten Teil fähig zu einem Leben in Selbstverantwortung.

Mögliche Eintrittsgründe

  • Finanzielle Probleme
  • Beziehungsschwierigkeiten
  • Politische Gründe
  • Wohnungsverlust
  • Lebenskrise
  • Wenig inneren Halt
  • Nach Haftaustritt
  • Nach stationärem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik
  • Gesundheitliche Probleme

Kostengutsprache

Grundsätzlich muss eine Kostengutsprache vor Eintritt vorliegen oder ausgesprochen sein. Bei Notaufnahmen sollte eine Kostengutsprache in absehbarer Zeit zugesprochen werden können. Die Finanzierung der Tagespauschale erfolgt durch Selbstzahler, Beistandschaft oder Sozialdienste.

Drogen- und Alkoholkonsum

Der Aufenthalt in der Herberge ist mit einem Verzicht auf dem Konsum harter Drogen oder hochprozentigem Alkohol geknüpft. Bei Verdacht auf Konsum wird eine .. Probe verlangt.

Aufenthaltsvereinbarung

In der Aufenthaltsvereinbarung werden weitere individuelle Rahmenbedingungen für den Aufenthalt festgehalten. Sie kann zum Beispiel eine Regelung der Medikamentenabgabe beinhalten oder die Teilnahme an einer Massnahme in einer Tagesstätte.

Ausschluss

Bei Missachtung der Hausordung, Diebstahl, Gewaltandrohung, Konsum von harten Drogen oder auffälligem Missbrauch von Alkohol und ähnlichem, kann die Betriebleitung einen Bewohner für einige Tage auszuschliessen oder ein vorzeitige Kündigung aussprechen.

Kündigungsfrist

Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sofern nicht anders vereinbart.